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Anerkennung der Schul- und Studienleistungen

Um in Indien ein Studium aufnehmen zu dürfen, wird der Nachweis über einen 12-jährigen Schulbesuch vorausgesetzt. So wird auch das deutsche Abitur von indischen Universitäten als Hochschulzugangsberechtigung bewertet.

Um den Studentenaustausch zwischen Indien und Deutschland zu erleichtern und zu unterstützen, trat 2002 die Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit (HRK-AIU) in Kraft. Diesem Abkommen traten und treten zahlreiche indische und deutsche Hochschulen bei.

Diese klärt jedoch nicht alle Fragen, die bei der Anerkennung einer Studienleistung aufkommen. So gibt es in Indien Bachelor Studiengänge, die drei Jahre in Anspruch nehmen, in Deutschland aber mit vier Jahren ausgelegt sind. Das fehlende Jahr kann dazu führen, dass der in Indien erworbene Bachelor als nicht gleichwertig zu dem deutschen erachtet, sprich, nicht anerkannt wird.

Es ist sehr wichtig vor Antritt eines Studiums zu überprüfen und sicher zu stellen, dass das Auslandsstudium nach Rückkehr in Deutschland anerkannt wird. Ansprechpartner sind an deutschen Universitäten oder am Auswärtigen Amt anzutreffen.



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